Ehrenordnung

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Die Ehrungen im TSV 1847 Weißenhorn e.V. werden nach folgender Ehrenordnung durchgeführt.

Geehrt werden Mitglieder, die dem TSV viele Jahre angehören oder die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben. Über die Ehrung bzw. ihre Beantragung beim jeweiligen Sportverband entscheidet die Vorstandschaft. Es besteht kein Anspruch auf eine Ehrung.

1. Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft (durch den BLSV)

  • Für 30-jährige Mitgliedschaft kann das BLSV-Ehrenzeichen versilbert mit Aufdruck 30 verliehen werden.
  • Für 40-jährige Mitgliedschaft kann das BLSV-Ehrenzeichen versilbert mit Gold mit Aufdruck 40 verliehen werden.
  • Für 50-jährige Mitgliedschaft kann das BLSV-Ehrenzeichen vergoldet mit Aufdruck 50 verliehen werden. Dieses Mitglied kann bei Vollendung des 80. Lebensjahres zum Ehrenmitglied ernannt werden.
  • Für 60-jährige Mitgliedschaft kann das BLSV-Ehrenzeichen vergoldet mit Aufdruck 60 verliehen werden. Gleichzeitig kann das Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt werden.
  • Für 70-jährige Mitgliedschaft kann das BLSV-Ehrenzeichen vergoldet mit Aufdruck 70 verliehen werden.
  • Für 80-jährige Mitgliedschaft kann das BLSV-Ehrenzeichen vergoldet mit Aufdruck 80 verliehen werden.

 

2. Ehrungen für Tätigkeit an führender Stelle im Verein (durch den BLSV)

  • Für 10-jährige ununterbrochene Tätigkeit an führender Stelle im Verein kann die BLSVVerdienstnadel in Bronze verliehen werden.
  • Für 15-jährige Tätigkeit (auch mit Unterbrechungen) an führender Stelle im Verein kann die BLSV-Verdienstnadel in Silber verliehen werden.
  • Für 20-jährige Tätigkeit (auch mit Unterbrechungen) an führender Stelle im Verein kann die BLSV-Verdienstnadel in Silber mit Gold verliehen werden.

Als Tätigkeit an führender Stelle im Verein gilt die Mitarbeit auf einer durch die Satzung festgelegten Position im Vereinsausschuss (Vorstandschaft, Beisitzer, Abteilungsleiter).

3. Ehrungen für Übungsleiter (durch den Verein)

  • Für 10-jährige Tätigkeit als Übungsleiter kann die silberne Vereinsnadel verliehen werden.
  • Für 20-jährige Tätigkeit als Übungsleiter kann die goldene Vereinsnadel verliehen werden.

4. Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein

  • Für besondere Verdienste um den Verein kann durch Beschluss des Vereinsausschusses eine Ehrenurkunde oder die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
  • Für besondere Verdienste um den Verein können langjährige 1. Vorsitzende durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

5. Ehrungen durch die Fachverbände

Ehrungen durch die Fachverbände sind in dieser Ehrenordnung nicht berücksichtigt und richten sich nach den Bestimmungen der einzelnen Verbände und Bezirke. Sie sind von der Abteilungsleitung vorzuschlagen und von der Vorstandschaft zu beantragen.

Diese Ehrenordnung tritt mit Beschluss des Vereinsrats am 29. Januar 2018 in Kraft. Sie ersetzt die vorhergehende Ehrenordnung, die am 1. Februar 2016 geändert wurde