Ausfall von Stunden
Im Fall der Verhinderung aus persönlichen Gründen ist der Übungsleiter verpflichtet, umgehend den Verein (Abteilungsleiter oder Geschäftsstelle) zu informieren. Soweit eine Vertretungsregelung nicht möglich ist, ist bei der Benachrichtigung der Teilnehmer mitzuwirken. Im Notfall (kurzfristiger Ausfall) ist ein Aushang an der Sportstätte anzubringen.
Eine einvernehmliche Regelung muss auch bei Abwesenheit aus beruflichen Gründen / wegen Urlaubsabwesenheit rechtzeitig zuvor getroffen werden.
In manchen Fällen muss auch der Hausmeister über den Ausfall der Stunde informiert werden (siehe Hausmeister).