Haftpflicht
Im Sportversichungsvertrag, der zwischen den Landessportbünden/- verbänden und der ARAG Sportversicherung geschlossen wurde, besteht Versicherungsschutz für Sportorganisationen und deren Einzelmitglieder, Übungsleiter/ Trainer, Erfüllungsgehilfen als Helfer und Mitarbeiter. Dementsprechend ist für Übungsleiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Haftpflicht-Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung gegeben.
Ausführliche Informationen können Sie/ Ihr auf der Homepage www.arag-sport.de der ARAG erhalten.
Versicherungsschutz für minderjährige Übungsleiter
Die Vereinsberatung des BLSV hat 2011 zur Frage, ob minderjährige Übungsleiter haftpflichtversichert sind, folgenden Artikel veröffentlicht.