Ausbildung in Erster Hilfe

Erste-Hilfe-Kurs für Übungsleiter und Helfer

Auszug aus der VBG-Broschüre:

5.3.4.2 Ausbildung in Erster Hilfe

Die BG-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) verpflichtet den Vorstand, dafür zu sorgen, dass bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung steht (§ 26 BGV A1). Um die (wechselseitige) Erste Hilfe für die Übungsleiter sicherzustellen und zugleich den Vereinen die Planung des Übungsleitereinsatzes zu vereinfachen, sind die VBG und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) der Auffassung, dass jeder Übungsleiter in der Ersten Hilfe aus- und fortgebildet sein muss.

Die Ausbildung erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang bei einem berufsgenossenschaftlich ermächtigten Ausbildungsträger (Liste der Träger: www.bg-qseh.de). Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre durchzuführen; sie besteht aus einem Erste-Hilfe-Training im Umfang von vier Doppelstunden. Ist die Zweijahres-Frist überschritten, kommt für die Fortbildung nur noch der Erste-Hilfe-Lehrgang in Frage.

Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung und Fortbildung der Ersthelfer werden von der VBG übernommen (§ 23 Abs. 1 und 2 SGB VII). Sie rechnet direkt mit den ermächtigten Ausbildungsträgern ab, nicht jedoch mit einzelnen Vereinen oder Teilnehmern.

Vorgehensweise:

Wenn sich ein Übungsleiter oder Helfer für einen Erste-Hilfe-Kurs anmeldet, sagt er bei der Anmeldung gleich dazu, dass er den Kurs im Auftrag seiner Vereinstätigkeit als ÜL/Helfer besucht. In der Regel bekommt er von dem Ausbildungsträger ein Formular, das in der Geschäftsstelle mit der VBG-Nummer ergänzt und unterschrieben werden muss. Alternativ gibt es in der Geschäftsstelle auch ein Blankoformular, das wir unterschrieben mitgeben können.

WICHTIG: Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs werden nur übernommen, wenn der Kurs nicht mehr als 8UE beinhaltet und die Teilnehmer am Tag des Kurses bereits 15,5 Jahre alt sind. Nur dann rechnet der Ausbildungsträger direkt mit der VBG ab!